Stand: 16.03.2020

Immer wieder gibt es neue Beschlüsse der Landesregierung und der Kommunen, um die Bevölkerung vor der Gefahr des Corona-Virus zu schützen.
Die jüngsten Bestimmungen beziehen sich auf den Zeitraum bis zum 19. April (Sonntag nach Ostern).

Die Bistumsleitung hat sich auf dieser Grundlage zu Maßnahmen entschlossen, die ohne Ausnahme zunächst bis zum Samstag, den 4. April, gelten.
Sie sind hier, für unsere Verhältnisse angepasst, wiedergegeben:

1. Alle öffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Vespern, Andachten, Bußgottesdienste etc.) unterbleiben.

2. Die Erstkommunion- und Firmfeiern liegen planmäßig erst im Mai und Juni. Ob sie gefeiert werden können, kann jetzt noch niemand sagen. Pastor Thomas Berger und Mareike Schraut als Verantwortliche für die Firmvorbereitung und das Ehepaar Roth und Pastor Werner Laslop als Verantwortliche für die Kommunionvorbereitung werden sich direkt an die betroffenen Familien wenden, sobald es neue bzw. gesicherte Erkenntnisse gibt.

3. Schon jetzt ist klar, dass alle öffentlichen Feiern der Kar- und Ostertage in diesem Jahr nicht stattfinden können und zu unterbleiben haben. Auch die Palmsonntag-, Kar- und Oster-Gottesdienste können nur ohne Beteiligung von Gläubigen erfolgen.

4. Taufen und Trauungen werden entweder kurzfristig verschoben oder nach Absprache mit den Seelsorgern nur im engsten Familienkreis (max. 20 Personen) gefeiert. Dabei sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.

5. Auch Messfeiern zur Beerdigung können nur noch im engsten Familienkreis (max. 20 Personen) stattfinden. Das gilt auch für die Feier von Trauergottesdiensten in Beerdigungs- oder Trauerhallen und Beisetzungen auf dem Friedhof. Auch hier sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.

6. Die Priester feiern weiterhin täglich stellvertretend für die Gläubigen die heilige Messe, d.h. ohne Beteiligung von Gläubigen und Ministranten etc. Sie tun dies, weil die Feier der Eucharistie der unvertretbare Auftrag der Kirche ist. Die Priester bringen die Sorgen der Menschen, ihre Intentionen und Gebetsanliegen, vor Gott und sind ihnen auch in dieser Krise geistlich nahe.

Die Gläubigen sind von der Sonntagspflicht befreit!

Gottesdienstübertragungen werden im Fernsehen, Radio oder Internet angeboten:

  • Täglich wird um 8:00 Uhr die Feier der heiligen Messe aus dem St.-Paulus- Dom und um 18:00 Uhr die Feier der heiligen Messe aus der Lamberti- Kirche in Münster im Internet übertragen: www.bistum-muenster.de.
  • Ebenso wird (ab dem 18. März) von montags bis samstags um 11:30, und samstags um 18:30 Uhr die Messe aus der Marienbasilika über www.ewtn.de übertragen.
  • An jedem Sonntag feiert Bischof Dr. Felix Genn um 11:00 Uhr im St.- Paulus-Dom eine heilige Messe, die ebenfalls im Internet übertragen wird.Die Gläubigen sind eingeladen, sich zu diesen Zeiten zu Hause geistlich mit dem Gottesdienst der Kirche zu verbinden. Eine tiefe innere Gemeinschaft mit Christus ist auch ohne den äußeren Empfang der hl. Kommunion möglich.7. Die Kirchen St. Vincentius, St. Johannes und Heilig Geist sind als Orte des persönlichen Gebetes tagsüber geöffnet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.8. Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Bistum) unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.9. Die Seelsorge ist weiter gewährleistet, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes. Das bedeutet:a) Der Besuch alter und kranker Menschen im häuslichen Bereich ist auf Wunsch (ggf. mit der heiligen Kommunion) weiter möglich – sofern keine Corona- Erkrankung vorliegt. In den Krankenhäusern ist Besuch derzeit untersagt. Nur die Seelsorger können auf ausdrücklichen Wunsch und nach Absprache mit den Verantwortlichen im Haus einem am Corona-Virus erkrankten Patienten die Kommunion in entsprechender Schutzkleidung reichen.b) Für die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung gelten die gleichen Regelungen wie unter a)c) Beichten im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen außerhalb des Beichtstuhls müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden. Bitte nehmen Sie, wenn der Wunsch nach einem Beichtgespräche besteht, direkt mit einem Priester Kontakt auf.

d) Seelsorgerinnen und Seelsorger werden als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und, soweit möglich und sinnvoll, auch persönlich erreichbar.

Unser Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp möchte, dass wir den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit geben und Panik vermeiden. Unser kirchlicher Auftrag, so sagt er, ist die Solidarität mit der gesamten Gesellschaft. Gleichzeitig gelte es, unsere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick zu behalten.

Er bittet uns im Namen des Bischofs nicht nur herzlich um Verständnis für diese Maßnahmen, sondern um deren Umsetzung und unser aktives Mittun. Ausdrücklich dankt er für alle Arbeit und alles Engagement in einer Situation, die uns gewiss alle noch ein paar Wochen herausfordern wird.

Mit den besten Wünschen und der Bitte um Ihr Gebet

Barthel Kalscheur, Pfarrer

Kategorien: Allgemein

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